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Allgemeine Geschäftsbedingungen
fincabalear
vermittelt im Auftrage verschiedener Eigentümer Mietobjekte auf
der Insel Mallorca.
Hierfür gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Buchung
Mit dem Abschicken des auf der Internetseite von fincabalear befindlichen
Formulars "Buchung"
gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrags
mit dem jeweiligen
Eigentümer ab.
Fincabalear leitet das Angebot des Kunden an
den jeweiligen Eigentümer weiter. Sofern der
Eigentümer das Angebot annimmt, wird Fincabalear dem Kunden dies
durch die Übersendung
einer Buchungsbestätigung mitteilen. Durch den Zugang dieser Buchungsbestätigung
kommt der
Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Eigentümer zustande.
An sein Angebot ist der Kunde gebunden, bis Fincabalear
ihm die Zusage oder Absage des
Eigentümers mitteilt, längstens jedoch für 7 Tage.
Inhalt des Mietvertrages zwischen
Kunde und Eigentümer
Maßgeblich für die zwischen dem Kunden und dem
Eigentümer vereinbarte Beschaffenheit des
Mietobjektes sind, vorbehaltlich etwaiger abweichender Vereinbarungen
im Einzelfall, die Angaben
auf der Internetseite von Fincabalear im Zeitpunkt der Absendung
des Buchungsformulars.
Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt, sein Inventar sowie
eventuelle
Gemeinschaftseinrichtungen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.
Etwaige Schäden, die der
Kunde oder mitreisende Personen während der Mietzeit verursachen,
sind dem Eigentümer
unverzüglich anzuzeigen.
Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel der
Mietsache, ist der Kunde verpflichtet, dies dem
Eigentümer unverzüglich anzuzeigen, damit dieser die Gelegenheit
hat, Abhilfe zu schaffen.
Unterlässt der Kunde diese Anzeige und war der Vermieter infolge
dessen nicht in der Lage,
Abhilfe zu schaffen, steht dem Mieter insoweit kein Anspruch auf
Minderung oder Schadensersatz
zu.
Die Mitnahme von Tieren ist nur gestattet, sofern
dies im Mietvertrag zwischen Kunde und
Eigentümer ausdrücklich vereinbart wurde.
Das Mietobjekt darf nur mit der vereinbarten
Personenzahl belegt werden. Bei einer Überbelegung
hat der Eigentümer das Recht, als Schadensersatz pauschal die Differenz
zwischen dem
vereinbarten Mietpreis und demjenigen Betrag zu verlangen, welcher
gemäß den Angaben auf der
Internetseite von Fincabalear im Zeitpunkt der Buchung für die Belegung
mit der tatsächlich
anwesenden Personenzahl zu entrichten gewesen wäre. Dem Kunden bleibt
der Nachweis
unbenommen, dass durch die Überbelegung tatsächlich kein oder ein
geringerer Schaden
entstanden ist. Das Recht des Eigentümers, eine Beendigung der Überbelegung
zu verlangen,
bleibt durch die vorstehende Regelung unberührt.
Bei Mietende ist das Objekt besenrein zu übergeben.
Dazu gehört insbesondere das Fegen
sämtlicher Räume, das Spülen und Einräumen des Geschirrs sowie die
Beseitigung sämtlicher
Abfälle.
Die Ferienobjekte können am Anreisetag erst ab
16 Uhr bezogen werden und müssen am
Abreisetag um 10 Uhr geräumt sein.
Anzahlungen
und Restzahlung
Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb
von 10 Tagen eine Anzahlung in der
in der Buchungsbestätigung angegebenen Höhe zu zahlen, maximal jedoch
25% des vereinbarten
Mietpreises. Die Anzahlung ist an Fincabalear zu zahlen; Fincabalear
nimmt den Betrag im
Auftrage des Eigentümers entgegen und leitet ihn an diesen weiter.
Die Fälligkeit des Restbetrags richtet sich ebenfalls
nach den Angaben in der
Buchungsbestätigung. Nach dem Inhalt der Buchungsbestätigung richtet
sich auch, ob die jeweils
fälligen weiteren Beträge unmittelbar an den Eigentümer oder - in
dessen Auftrag - an
Fincabalear zu zahlen sind.
Eine gesonderte Vergütung an Fincabalear hat
der Kunde nicht zu zahlen. Die Vergütung von
Fincabalear erfolgt über eine vom Eigentümer zu zahlende Provision
für die Vermittlung der
Buchung.
Nebenkosten
Nebenkosten wie Endreinigung, Heizung, Strom,
Gas und Wasser sind, wenn im Preisteil nicht
anders vermerkt, im Mietpreis eingeschlossen. Sofern variable Kosten
für Strom und Heizöl im
Einzelfall dem Verbrauch entsprechend vor Ort abgerechnet und zusätzlich
an den Eigentümer zu
zahlen sind, ist dies im Preisteil ausdrücklich angegeben.
Rücktritt
und Umbuchung
Will der Kunde vor Antritt der Reise von dem
mit dem Eigentümer geschlossenen Mietvertrag
zurücktreten, hat er einen Teil des Mietpreises zu entrichten, und
zwar
-bis zum 90. Tag vor Mietbeginn 15%
-bis zum 60. Tag vor Mietbeginn 25%
-bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 50%
-bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 75%
-ab 13 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises.
Die Rücktrittserklärung ist an Fincabalear zu
richten; Fincabalear nimmt sie im Auftrage des
Eigentümers entgegen und leitet sie an diesen weiter. Der Zeitpunkt
des Zugangs der Erklärung
bei Fincabalear ist maßgeblich für die Ermittlung des nach obiger
Regelung zu zahlenden Anteils
des Mietpreises.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass
durch den Rücktritt kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
Nebenabreden
Auch mündlich getroffene Nebenabreden sind zulässig
und wirksam. Fincabalear weist darauf hin,
dass der schriftliche Vertrag die Vermutung der Richtigkeit und
Vollständigkeit für sich hat ( § 416 ZPO ).
Will der Kunde sich jedoch auf eine solche Nebenabrede berufen,
so trägt er die Beweislast
dafür, dass diese Nebenabrede tatsächlich getroffen wurde. Es wird
daher empfohlen, sämtliche
den Mietvertrag zwischen Kunde und Eigentümer betreffende Vereinbarungen
schriftlich zu treffen.
Anwendbares
Recht
Sowohl auf das Rechtsverhältnis zwischen dem
Kunden und Fincabalear als Vermittler als auch auf
den Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Eigentümer findet deutsches
Recht Anwendung.
Mietbedingungen
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Fincabalear
Inh. Susanne Rüter
Am Sonnenhang 10
48653 Coesfeld
Tel. 02541-4991
Fax 02541-85991 E-Mail: info@fincabalear.de www.fincabalear.de
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